Verkehrsmedizinische Qualifikation

Verkehrsmedizinisches Gutachten
Ein Verkehrsmedizinisches Gutachten wird erforderlich, wenn Erkrankungen vorhanden sind, welche die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können, Krankheiten wie zum Beispiel: Schwerer Bluthochdruck, Herzinfarkt, angeborene oder erworbene Herzfehler und Diabetes mellitus.
Der Untersucher ist qualifiziert (DGK) für die Untersuchung von Erwachsenen mit angeborenem Herzfehlern (EMAH).